Voraussetzungen
– Mitglied können Frauen und Männer werden, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben.
– Ein polizeiliches Führungszeugnis jüngeren Datums ist vorzulegen.*
– Der Aufnahme- oder Annahmeantrag ist schriftlich zu stellen.*
– Ein tabellarischer Lebenslauf ist dem Aufnahmeantrag beizufügen.
– Es ist zwischen »aktiver« und »passiver« Mitgliedschaft zu entscheiden.
*Der Antrag und die Unterlagen sind zunächst per E-Mail an mitgliedschaft@freigaertnerei.ch zu senden. Sollten Unterlagen im Original zur Verfügung gestellt werden müssen, wird dies im Laufe des Aufnahmeprüfungsverfahrens dem Suchenden mitgeteilt.
*Das Führungszeugnis kann nachgereicht werden.
Mitgliedschaftsbeitrag ist 600,- CHF zzgl. Aufnahmegebühren (pro Grad 200,- CHF).
Der Aufnahmeantrag kann per E-Mail bei uns beantragt werden: kontakt@freigaertner.ch
Mitgliedschaft im Förderverein und in der Freigärtnerloge (Aktive Mitgliedschaft)
Aktive Mitgliedschaft bedeutet, dass man zugleich Mitglied im Förderverein und in der Freigärtnerloge werden. Über die Aufnahme in die Freigärtnerloge entscheidet der Vorstand.
Aktive Mitglieder gelten als Förderer der Freigärtnerei und können durch zeremonielle Aufnahmen in die jeweiligen Grade, zu Repräsentanten der Freigärtnerei ernannt werden, was Freigärtner-Meisterinnen und Freigärtner-Meistern vorbehalten ist.
Für die aktiven Mitglieder gelten die »Modernen Interjunctions« und das »Brauchtum der Freigärtner«. Sie sind an die regelmäßige Teilnahmepflicht und den damit verbundenen Spenden bei An- und Abwesenheit gebunden.
Mitgliedschaft ausschließlich im Förderverein (Passive Mitgliedschaft)
Passive Mitgliedschaft bedeutet, dass man Mitglied im Förderverein wird. Passive Mitglieder gelten als Förderer der Freigärtnerei. Über die Aufnahme in den Förderverein entscheidet die Mitgliederversammlung.
Das passive Mitglied kann an allen Versammlungen teilnehmen mit Ausnahme der zeremoniellen Arbeiten.
Für die passiven Mitglieder gelten ebenfalls die »Modernen Interjunctions« und das »Brauchtum der Freigärtner«. Sie sind an die regelmäßige Teilnahmepflicht mit Ausnahme der zeremoniellen Zusammenkünfte und den damit verbundenen Spenden bei An- und Abwesenheit gebunden.